Reisebedingungen für Pauschalreisen,
Tagesfahrten und Mehrtagesreisen der SENTONA Reisen e.K.
Für alle von SENTONA Reisen e.K. angebotenen Tagesfahrten, Mehrtagesreisen, Gruppenreisen und sonstigen Pauschalreiseangebote gelten die nachfolgenden Reisebedingungen.
Diese Reisebedingungen regeln die Vertragsbeziehungen zwischen dem Reisenden und SENTONA Reisen e.K. als Reiseveranstalter. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a bis 651y Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) sowie die hierzu erlassenen Informationspflichten nach dem Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB).
Die nachfolgenden Bestimmungen gelten ausschließlich für Reiseverträge im Sinne des Pauschalreiserechts. Für die reine Anmietung von Reisebussen mit Fahrer, Beförderungsleistungen im Gelegenheitsverkehr sowie sonstige Charter- und Mietverträge gelten gesonderte Beförderungs- und Mietbedingungen.
Als Reisender im Sinne dieser Reisebedingungen gilt jede Person, die mit SENTONA Reisen e.K. einen Reisevertrag abschließt oder auf deren Namen ein solcher Vertrag abgeschlossen wird.
Besonderes Augenmerk legt SENTONA Reisen e.K. auf die Durchführung barrierefreier Reisen. Reisende mit Mobilitätseinschränkungen, Rollstuhlnutzer sowie Personen mit besonderem Unterstützungsbedarf werden gebeten, entsprechende Anforderungen bereits bei der Buchung mitzuteilen, damit eine optimale Reiseplanung gewährleistet werden kann.
Bitte lesen Sie diese Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch.
1. Abschluss des Pauschalreisevertrages; Verpflichtungen des Reisenden; Hinweis zum Nichtbestehen bestimmter Widerrufsrechte
1.1 Für alle Buchungswege gilt:
a) Grundlage des Angebots von SENTONA Reisen e.K. und der Buchung des Reisenden sind die jeweilige Reiseausschreibung, die Reisebeschreibung sowie ergänzende Informationen von SENTONA Reisen e.K., soweit diese dem Reisenden bei der Buchung vorliegen.
b) Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von SENTONA Reisen e.K. vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von SENTONA Reisen e.K. vor. An dieses Angebot ist SENTONA Reisen e.K. für die Dauer von 14 Tagen gebunden. Der Vertrag kommt auf Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reisende innerhalb dieser Frist die Annahme ausdrücklich erklärt oder eine vereinbarte Anzahlung leistet.
c) Die von SENTONA Reisen e.K. erteilten vorvertraglichen Informationen über die wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis, zusätzliche Kosten, Zahlungsmodalitäten, Mindestteilnehmerzahlen und Rücktrittskosten werden Bestandteil des Pauschalreisevertrages, sofern zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes ausdrücklich vereinbart wurde.
d) Der Anmelder haftet für sämtliche vertraglichen Verpflichtungen der von ihm mit angemeldeten Reiseteilnehmer wie für seine eigenen Verpflichtungen, sofern er eine entsprechende Verpflichtung ausdrücklich übernommen hat.
e) Reisende mit Mobilitätseinschränkungen, Rollstuhlnutzer sowie Personen mit besonderem Unterstützungs- oder Assistenzbedarf werden gebeten, entsprechende Anforderungen bereits bei der Buchung mitzuteilen. SENTONA Reisen e.K. wird im Rahmen der technischen und organisatorischen Möglichkeiten alle erforderlichen Maßnahmen treffen, um eine sichere und angenehme Reise zu gewährleisten.
1.2 Buchungen per Telefon, E-Mail, Brief oder persönlich
a) Mit der Buchung bietet der Reisende SENTONA Reisen e.K. den Abschluss eines Pauschalreisevertrages verbindlich an. Die Buchung kann schriftlich, telefonisch, persönlich oder elektronisch erfolgen. Der Reisende ist an seine Buchung für die Dauer von 10 Werktagen gebunden.
b) Der Vertrag kommt mit Zugang der Reisebestätigung durch SENTONA Reisen e.K. zustande. Die Reisebestätigung wird dem Reisenden entsprechend den gesetzlichen Vorgaben in Textform übermittelt.
c) Nach Vertragsschluss erhält der Reisende eine Reisebestätigung sowie gegebenenfalls weitere Reiseunterlagen.
1.3 Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (Internet)
a) Bei Online-Buchungen wird dem Reisenden der Ablauf des Buchungsvorgangs erläutert.
b) Vor Absendung der Buchung kann der Reisende seine Eingaben überprüfen, ändern oder löschen.
c) Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch.
d) Mit Betätigung der Schaltfläche „Zahlungspflichtig buchen“ bietet der Reisende SENTONA Reisen e.K. den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an.
e) Der Eingang der Buchung wird dem Reisenden unverzüglich elektronisch bestätigt. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Vertragsangebotes dar.
f) Der Reisevertrag kommt erst mit Zugang der Reisebestätigung von SENTONA Reisen e.K. zustande.
g) Erfolgt die Reisebestätigung unmittelbar im Rahmen einer Echtzeitbuchung, kommt der Vertrag bereits mit Anzeige der Reisebestätigung auf dem Bildschirm zustande.
1.4 Kein Widerrufsrecht bei Pauschalreiseverträgen
SENTONA Reisen e.K. weist darauf hin, dass gemäß den gesetzlichen Vorschriften (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB in Verbindung mit §§ 651a ff. BGB) bei Pauschalreiseverträgen kein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, auch wenn der Vertrag im Fernabsatz (z. B. per Telefon, E-Mail oder Internet) abgeschlossen wurde.
Dem Reisenden stehen stattdessen die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte nach den Vorschriften des Pauschalreiserechts zu.
Ein Widerrufsrecht kann nur in den gesetzlich ausdrücklich geregelten Ausnahmefällen bestehen.
2. Bezahlung
2.1 Fälligkeit von Zahlungen
SENTONA Reisen e.K. darf Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise nur verlangen oder entgegennehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Reisenden der gesetzlich vorgeschriebene Sicherungsschein mit den Kontaktdaten des Absicherers in klarer und verständlicher Form übermittelt wurde.
Nach Vertragsabschluss und Erhalt des Sicherungsscheines wird eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises zur Zahlung fällig.
Die Restzahlung ist spätestens 28 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben wurde und die Reise nicht mehr wegen Nichterreichens einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl abgesagt werden kann.
Bei Buchungen innerhalb von 28 Tagen vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort nach Vertragsabschluss fällig.
2.2 Zahlungsmöglichkeiten
Die Zahlung kann per Banküberweisung oder über die von SENTONA Reisen e.K. angebotenen Zahlungsmethoden erfolgen. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zahlungseingang auf dem von SENTONA Reisen e.K. benannten Konto.
2.3 Zahlungsverzug
Leistet der Reisende die Anzahlung oder Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Fälligkeiten, obwohl SENTONA Reisen e.K. zur ordnungsgemäßen Erbringung der Reiseleistungen bereit und in der Lage ist, sämtliche gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht des Reisenden besteht, gerät der Reisende in Zahlungsverzug.
SENTONA Reisen e.K. ist in diesem Fall berechtigt, dem Reisenden eine angemessene Zahlungsfrist zu setzen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine vollständige Zahlung, kann SENTONA Reisen e.K. vom Reisevertrag zurücktreten und die gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten Rücktrittskosten geltend machen.
2.4 Reiseunterlagen
Die Übersendung von Reiseunterlagen, Fahrkarten, Hotelgutscheinen oder sonstigen reisebezogenen Dokumenten kann von der vollständigen Zahlung des Reisepreises abhängig gemacht werden.
3. Änderungen von Vertragsinhalten vor Reisebeginn, die nicht den Reisepreis betreffen
3.1 Unerhebliche Änderungen
SENTONA Reisen e.K. behält sich vor, nach Vertragsabschluss notwendige Änderungen einzelner Reiseleistungen vorzunehmen, sofern diese Änderungen nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, unerheblich sind und den Gesamtcharakter der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
Hierzu können insbesondere Änderungen von Fahrtrouten, Fahrzeiten, Zustiegsstellen, eingesetzten Fahrzeugen, Unterkünften oder Programmpunkten gehören, soweit diese Änderungen für den Reisenden zumutbar sind.
3.2 Informationspflicht
SENTONA Reisen e.K. wird den Reisenden über Änderungen von Reiseleistungen unverzüglich nach Kenntnis des Änderungsgrundes auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail oder schriftlich) klar, verständlich und in hervorgehobener Form informieren.
3.3 Erhebliche Änderungen
Erhebliche Änderungen wesentlicher Reiseleistungen oder Abweichungen von besonderen Vereinbarungen, die ausdrücklich Bestandteil des Reisevertrages geworden sind, werden dem Reisenden unverzüglich mitgeteilt.
In diesem Fall ist der Reisende berechtigt, innerhalb einer von SENTONA Reisen e.K. gesetzten angemessenen Frist:
- die angebotene Änderung anzunehmen,
- die Teilnahme an einer gegebenenfalls angebotenen Ersatzreise zu erklären oder
- kostenfrei vom Reisevertrag zurückzutreten.
Erfolgt innerhalb der gesetzten Frist keine ausdrückliche Erklärung des Reisenden, gilt die angebotene Änderung als angenommen.
3.4 Ersatzreise
Bietet SENTONA Reisen e.K. dem Reisenden eine Ersatzreise an und ist diese mindestens gleichwertig, kann der Reisende das Angebot annehmen. Entstehen durch die Ersatzreise geringere Kosten, wird die Differenz dem Reisenden erstattet.
3.5 Gewährleistungsrechte
Die gesetzlichen Rechte des Reisenden bei Reisemängeln bleiben durch Änderungen nach den vorstehenden Regelungen unberührt.
3.6 Besondere Hinweise für barrierefreie Reisen
Soweit Änderungen Auswirkungen auf bereits angemeldete Mobilitätshilfen, Rollstuhlplätze, Assistenzleistungen oder sonstige besondere Bedürfnisse des Reisenden haben könnten, wird SENTONA Reisen e.K. den betroffenen Reisenden hierüber gesondert informieren und gemeinsam eine angemessene Lösung anstreben.
4. Preiserhöhungen und Preissenkungen
4.1 Preiserhöhungen
SENTONA Reisen e.K. behält sich nach Maßgabe der §§ 651f und 651g BGB vor, den vereinbarten Reisepreis zu erhöhen, sofern sich nach Vertragsabschluss und vor Reisebeginn
a) die Kosten für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Treibstoff- oder Energiekosten,
b) Steuern, Abgaben oder sonstige Gebühren für vereinbarte Reiseleistungen (z. B. Touristenabgaben, Hafen-, Flughafen- oder Einreisegebühren),
oder
c) für die betreffende Reise maßgebliche Wechselkurse
ändern und sich dies unmittelbar auf den Reisepreis auswirkt.
4.2 Informationspflicht
Eine Preiserhöhung ist nur zulässig, wenn SENTONA Reisen e.K. den Reisenden in Textform klar und verständlich über die Erhöhung, deren Gründe sowie die Berechnung der Preisanpassung informiert.
4.3 Berechnung von Preiserhöhungen
Erhöhen sich die unter Ziffer 4.1 genannten Kostenbestandteile, kann der Reisepreis entsprechend der tatsächlichen Mehrkosten angepasst werden. Die Erhöhung darf ausschließlich in dem Umfang erfolgen, in dem sich die Kosten der Reise für SENTONA Reisen e.K. nachweislich erhöht haben.
4.4 Preissenkungen
Der Reisende kann eine entsprechende Senkung des Reisepreises verlangen, wenn sich die unter Ziffer 4.1 genannten Kosten nach Vertragsabschluss und vor Reisebeginn verringern und dadurch niedrigere Kosten für SENTONA Reisen e.K. entstehen.
Bereits zu viel gezahlte Beträge werden erstattet. SENTONA Reisen e.K. ist berechtigt, tatsächlich entstandene Verwaltungskosten von dem Erstattungsbetrag abzuziehen. Auf Verlangen des Reisenden werden diese Kosten nachgewiesen.
4.5 Frist für Preiserhöhungen
Preiserhöhungen sind nur zulässig, wenn sie dem Reisenden spätestens 20 Tage vor Reisebeginn mitgeteilt werden.
4.6 Rechte des Reisenden bei erheblichen Preiserhöhungen
Übersteigt die Preiserhöhung 8 % des vereinbarten Reisepreises, kann der Reisende innerhalb einer von SENTONA Reisen e.K. gesetzten angemessenen Frist:
- die Preiserhöhung akzeptieren,
- kostenfrei vom Reisevertrag zurücktreten oder
- eine gegebenenfalls angebotene Ersatzreise annehmen.
Erfolgt innerhalb der gesetzten Frist keine ausdrückliche Erklärung des Reisenden, gilt die Änderung als angenommen.
5. Rücktritt durch den Reisenden vor Reisebeginn / Stornokosten
5.1 Rücktritt vor Reisebeginn
Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt sollte aus Nachweisgründen in Textform (z. B. per E-Mail oder Brief) erfolgen.
Maßgeblich für die Berechnung der Rücktrittskosten ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei SENTONA Reisen e.K.
5.2 Entschädigung bei Rücktritt
Tritt der Reisende vor Reisebeginn vom Vertrag zurück oder tritt die Reise nicht an, verliert SENTONA Reisen e.K. den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann SENTONA Reisen e.K. eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von SENTONA Reisen e.K. zu vertreten ist oder außergewöhnliche Umstände gemäß § 651h BGB vorliegen.
5.3 Stornostaffel
Soweit kein gesetzlicher Ausnahmefall vorliegt, gelten folgende pauschale Rücktrittskosten:
- bis 45 Tage vor Reisebeginn: 10 % des Reisepreises
- 44 bis 22 Tage vor Reisebeginn: 30 % des Reisepreises
- 21 bis 15 Tage vor Reisebeginn: 50 % des Reisepreises
- 14 bis 7 Tage vor Reisebeginn: 75 % des Reisepreises
- ab 6 Tage vor Reisebeginn sowie bei Nichtantritt der Reise: 80 % des Reisepreises
Dem Reisenden bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass SENTONA Reisen e.K. kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
5.4 Höherer Schaden
SENTONA Reisen e.K. bleibt vorbehalten, einen höheren konkreten Schaden nachzuweisen. In diesem Fall wird die Entschädigung unter Berücksichtigung ersparter Aufwendungen und einer möglichen anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret berechnet und begründet.
5.5 Rückerstattungspflicht
Soweit SENTONA Reisen e.K. aufgrund eines Rücktritts zur Rückzahlung des Reisepreises verpflichtet ist, erfolgt die Erstattung entsprechend den gesetzlichen Vorschriften.
5.6 Ersatzperson
Der Reisende kann bis spätestens sieben Tage vor Reisebeginn verlangen, dass an seiner Stelle eine geeignete Ersatzperson in die Rechte und Pflichten des Reisevertrages eintritt. Die gesetzlichen Bestimmungen des § 651e BGB bleiben unberührt.
Eventuell entstehende Mehrkosten durch den Wechsel der Person sind vom Reisenden zu tragen und werden auf Nachweis berechnet.
5.7 Reiseversicherungen
SENTONA Reisen e.K. empfiehlt ausdrücklich den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung von Rückführungs-, Unfall- und Krankheitskosten.
6. Umbuchungen
6.1 Umbuchungswünsche des Reisenden
Ein Anspruch des Reisenden auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Zustiegsortes, der Unterkunft, der Verpflegungsart, der Beförderungsart oder sonstiger Reiseleistungen nach Vertragsabschluss besteht grundsätzlich nicht.
Sofern eine Umbuchung auf Wunsch des Reisenden möglich ist und SENTONA Reisen e.K. dieser zustimmt, kann bis zum Beginn der zweiten Stornostaffel gemäß Ziffer 5 eine Umbuchung vorgenommen werden.
Für die Bearbeitung der Umbuchung kann SENTONA Reisen e.K. ein Umbuchungsentgelt in Höhe von 25,00 € pro betroffener Person erheben.
Zusätzlich entstehende Mehrkosten, insbesondere durch höhere Hotel-, Beförderungs- oder Eintrittspreise, sind vom Reisenden zu tragen. Entstehen durch die Umbuchung geringere Kosten, werden diese zugunsten des Reisenden berücksichtigt.
6.2 Umbuchungen nach Ablauf der Umbuchungsfrist
Umbuchungswünsche, die nach Beginn der zweiten Stornostaffel eingehen, können grundsätzlich nur durch Rücktritt vom bestehenden Reisevertrag gemäß Ziffer 5 und gleichzeitige Neubuchung durchgeführt werden.
Die hierfür geltenden Rücktrittskosten bleiben unberührt.
6.3 Berichtigung von Teilnehmerdaten
Die Änderung oder Berichtigung von Namen, Anschriften, Telefonnummern, E-Mail-Adressen oder vergleichbaren personenbezogenen Daten stellt keine Umbuchung im Sinne dieser Reisebedingungen dar.
Soweit hierfür kein erheblicher Verwaltungsaufwand entsteht, werden solche Änderungen von SENTONA Reisen e.K. kostenfrei vorgenommen.
6.4 Gesetzliche Ansprüche
Die gesetzlichen Rechte des Reisenden, insbesondere nach § 651e BGB (Vertragsübertragung auf eine Ersatzperson), bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.
6.5 Barrierefreie Reisen
Änderungen hinsichtlich bereits angemeldeter Rollstuhlplätze, Mobilitätshilfen, Assistenzleistungen oder sonstiger besonderer Anforderungen sollten SENTONA Reisen e.K. unverzüglich mitgeteilt werden.
SENTONA Reisen e.K. wird sich bemühen, entsprechende Anpassungen im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten und technischen Möglichkeiten vorzunehmen.
7. Rücktritt durch SENTONA Reisen e.K. wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
7.1 Mindestteilnehmerzahl
SENTONA Reisen e.K. kann vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten, wenn die in der jeweiligen Reiseausschreibung oder Reisebestätigung angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.
Voraussetzung hierfür ist, dass:
a) die jeweilige Mindestteilnehmerzahl in der Reiseausschreibung und in der Reisebestätigung angegeben wurde,
b) der Reisende bei der Buchung über die Mindestteilnehmerzahl und die Rücktrittsfrist informiert wurde,
c) SENTONA Reisen e.K. den Rücktritt unverzüglich erklärt, sobald feststeht, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.
7.2 Rücktrittsfrist
Die Absage der Reise wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl erfolgt spätestens:
- 20 Tage vor Reisebeginn bei Reisen von mehr als 6 Tagen Dauer,
- 7 Tage vor Reisebeginn bei Reisen von 2 bis 6 Tagen Dauer,
- 48 Stunden vor Reisebeginn bei Tagesfahrten oder Reisen von weniger als 2 Tagen Dauer.
7.3 Erstattung geleisteter Zahlungen
Wird die Reise aufgrund Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl abgesagt, erhält der Reisende bereits geleistete Zahlungen auf den Reisepreis unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung, zurück.
Weitergehende Ansprüche des Reisenden bestehen nicht, soweit SENTONA Reisen e.K. die Absage nicht zu vertreten hat.
7.4 Alternative Reiseangebote
SENTONA Reisen e.K. ist berechtigt, dem Reisenden im Falle einer Absage ein gleichwertiges Ersatzangebot oder einen alternativen Reisetermin anzubieten. Der Reisende ist nicht verpflichtet, dieses Angebot anzunehmen.
7.5 Mindestteilnehmerzahl bei barrierefreien Reisen
Bei speziellen barrierefreien Reisen oder Reisen mit erhöhtem organisatorischem Aufwand kann eine gesonderte Mindestteilnehmerzahl festgelegt werden. Diese wird in der jeweiligen Reiseausschreibung ausdrücklich bekannt gegeben.
8. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
8.1 Kündigungsrecht von SENTONA Reisen e.K.
SENTONA Reisen e.K. kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört, andere Reiseteilnehmer gefährdet oder sich in einem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Beendigung des Reisevertrages gerechtfertigt ist.
Dies gilt insbesondere bei:
- erheblicher Störung des Reiseablaufs,
- Gewaltandrohungen oder Tätlichkeiten,
- Beleidigungen gegenüber Mitreisenden, Reiseleitern oder Fahrpersonal,
- mutwilliger Beschädigung von Fahrzeugen, Einrichtungen oder fremdem Eigentum,
- Missachtung von Sicherheitsanweisungen,
- Alkohol- oder Drogeneinfluss mit Auswirkungen auf die Sicherheit oder den Reiseablauf.
8.2 Folgen der Kündigung
Kündigt SENTONA Reisen e.K. den Reisevertrag aus den vorgenannten Gründen, behält SENTONA Reisen e.K. den Anspruch auf den Reisepreis.
Ersparte Aufwendungen sowie Vorteile aus einer anderweitigen Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen werden angerechnet.
Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
9. Mitwirkungspflichten des Reisenden
9.1 Reiseunterlagen
Der Reisende ist verpflichtet, Reiseunterlagen nach Erhalt unverzüglich auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen.
Werden erforderliche Unterlagen nicht rechtzeitig übermittelt, hat der Reisende SENTONA Reisen e.K. unverzüglich zu informieren.
9.2 Anzeige von Reisemängeln
Werden Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht, ist der Reisende verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich gegenüber SENTONA Reisen e.K., der Reiseleitung oder der in den Reiseunterlagen angegebenen Kontaktstelle anzuzeigen.
Nur so kann SENTONA Reisen e.K. Gelegenheit zur Abhilfe gegeben werden.
9.3 Abhilfeverlangen
Unterlässt der Reisende schuldhaft die unverzügliche Mängelanzeige, können Ansprüche auf Reisepreisminderung oder Schadensersatz ausgeschlossen sein, soweit eine Abhilfe dadurch verhindert wurde.
9.4 Kündigung wegen Reisemängeln
Will der Reisende den Reisevertrag wegen eines erheblichen Reisemangels kündigen, hat er SENTONA Reisen e.K. zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfe einzuräumen, sofern die Abhilfe nicht unmöglich ist oder sofortige Maßnahmen erforderlich sind.
9.5 Besondere Anforderungen bei barrierefreien Reisen
Reisende mit Mobilitätshilfen, Rollstühlen oder besonderem Unterstützungsbedarf sind verpflichtet, Änderungen ihrer Anforderungen vor Reisebeginn mitzuteilen, damit eine ordnungsgemäße Durchführung der Reise gewährleistet werden kann.
10. Haftungsbeschränkung
10.1 Gesetzliche Haftung
Die Haftung von SENTONA Reisen e.K. richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften des Pauschalreiserechts.
10.2 Haftungsbeschränkung
Für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist die vertragliche Haftung von SENTONA Reisen e.K. auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit gesetzlich zulässig.
10.3 Fremdleistungen
SENTONA Reisen e.K. haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- oder Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen Dritter, die ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.
Hierzu können insbesondere gehören:
- Eintrittskarten,
- Museums- und Veranstaltungsbesuche,
- Stadtführungen,
- Schifffahrten,
- Bergbahnen,
- Freizeit- und Sportangebote,
- sonstige Leistungen externer Anbieter.
Voraussetzung ist, dass diese Leistungen in der Reiseausschreibung und Reisebestätigung eindeutig als Fremdleistungen gekennzeichnet wurden.
10.4 Verletzung von Informations- und Organisationspflichten
Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit ein Schaden auf einer schuldhaften Verletzung von Informations-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten durch SENTONA Reisen e.K. beruht.
11. Geltendmachung von Ansprüchen
11.1 Anspruchsanmeldung
Ansprüche wegen Reisemängeln, Minderungen oder Schadensersatz sind gegenüber SENTONA Reisen e.K. geltend zu machen.
Die Geltendmachung kann schriftlich, per E-Mail oder in sonstiger Textform erfolgen.
11.2 Verjährung
Ansprüche aus dem Reisevertrag verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften.
Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte.
11.3 Kontaktdaten
Ansprüche sind zu richten an:
SENTONA Reisen e.K.
Inhaber: Timo Keller
E-Mail: info@sentona-reisen.de
Website: www.sentona-reisen.de
12. Reisehinweise und besondere Informationspflichten
12.1 Reiseinformationen
SENTONA Reisen e.K. informiert die Reisenden vor Reisebeginn über wesentliche Informationen zur Durchführung der Reise, insbesondere über Abfahrtszeiten, Zustiegsorte, Reiseabläufe sowie gegebenenfalls erforderliche Verhaltens- und Sicherheitshinweise.
12.2 Änderungen vor Reisebeginn
Änderungen von Abfahrtszeiten, Zustiegsorten oder sonstigen organisatorischen Abläufen werden den Reisenden unverzüglich in Textform mitgeteilt, sobald diese SENTONA Reisen e.K. bekannt werden.
12.3 Barrierefreie Reisen
Bei Reisen mit Rollstuhlplätzen, Mobilitätshilfen oder besonderen Unterstützungsleistungen sind Reisende verpflichtet, Änderungen ihrer Anforderungen rechtzeitig vor Reisebeginn mitzuteilen.
SENTONA Reisen e.K. wird alle zumutbaren Maßnahmen treffen, um die vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
13. Pass-, Visa-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften
13.1 Informationspflicht
SENTONA Reisen e.K. informiert Reisende vor Vertragsabschluss über allgemeine Pass-, Visa-, Einreise- und Gesundheitsvorschriften des jeweiligen Reiselandes, soweit diese für deutsche Staatsangehörige gelten.
13.2 Verantwortung des Reisenden
Jeder Reisende ist selbst verantwortlich für:
- das Mitführen eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses,
- die Beschaffung erforderlicher Visa,
- die Einhaltung von Einreise-, Ausreise-, Zoll- und Devisenvorschriften,
- die Durchführung gegebenenfalls erforderlicher Impfungen oder Gesundheitsmaßnahmen.
13.3 Folgen fehlender Reisedokumente
Nachteile, die aus dem Fehlen oder der Ungültigkeit erforderlicher Reisedokumente entstehen, gehen zu Lasten des Reisenden, sofern SENTONA Reisen e.K. seinen gesetzlichen Informationspflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
Hierzu gehören insbesondere:
- Einreiseverweigerungen,
- Beförderungsausschlüsse,
- zusätzliche Kosten,
- Reiseabbrüche oder Rückreisen.
13.4 Auslandreisen
Bei Reisen außerhalb Deutschlands oder der Europäischen Union empfiehlt SENTONA Reisen e.K. den Reisenden, sich rechtzeitig über die jeweils aktuellen Einreise- und Gesundheitsbestimmungen zu informieren.
Maßgeblich sind die Informationen der zuständigen Behörden und diplomatischen Vertretungen des jeweiligen Reiselandes.
13.5 Reiseversicherungen
Für Auslandsreisen wird der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung sowie einer Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung ausdrücklich empfohlen.
14. Besondere Regelungen zu behördlichen Auflagen, Gesundheits- und Infektionsschutzmaßnahmen
14.1 Einhaltung behördlicher Vorgaben
Die Parteien sind sich darüber einig, dass sämtliche Reiseleistungen unter Beachtung der zum Reisezeitpunkt geltenden gesetzlichen Bestimmungen sowie behördlichen Auflagen erbracht werden.
Dies gilt insbesondere für Regelungen des Gesundheits-, Infektions-, Sicherheits- und Einreiserechts.
14.2 Mitwirkungspflichten des Reisenden
Der Reisende verpflichtet sich, zumutbare behördliche oder von Leistungsträgern angeordnete Maßnahmen zu beachten, soweit diese für die Durchführung der Reise erforderlich sind.
Hierzu gehören insbesondere:
- Hygiene- und Sicherheitsvorschriften,
- Einreise- und Gesundheitsbestimmungen,
- Beförderungsbedingungen von Verkehrsunternehmen,
- Regelungen von Hotels, Veranstaltungsstätten oder sonstigen Leistungsträgern.
14.3 Erkrankungen während der Reise
Treten während der Reise ansteckende Erkrankungen oder entsprechende Symptome auf, wird der Reisende gebeten, die Reiseleitung oder die von SENTONA Reisen e.K. benannte Kontaktstelle unverzüglich zu informieren.
14.4 Gesetzliche Rechte
Die gesetzlichen Rechte des Reisenden, insbesondere die Rechte aus den Vorschriften des Pauschalreiserechts (§§ 651a ff. BGB), bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.
15. Verbraucherstreitbeilegung, Rechtswahl und Gerichtsstand
15.1 Verbraucherstreitbeilegung
SENTONA Reisen e.K. nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil und ist hierzu gesetzlich nicht verpflichtet.
15.2 Anwendbares Recht
Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Reisenden und SENTONA Reisen e.K. gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Zwingende gesetzliche Vorschriften des Staates, in dem der Reisende seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben hiervon unberührt.
15.3 Gerichtsstand
Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts sowie Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb Deutschlands haben oder deren Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von SENTONA Reisen e.K. vereinbart.
Soweit gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand Dortmund.
16. Schlussbestimmungen
16.1 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Reisebedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
16.2 Gültigkeit
Diese Reisebedingungen gelten für alle von SENTONA Reisen e.K. veranstalteten Pauschalreisen, Tagesfahrten und Mehrtagesreisen in der jeweils zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Fassung.
SENTONA Reisen e.K.
Huckarder Straße 289 | D – 44369 Dortmund
Tel.: 02 31 / 17 65 52 75
Mail: info@sentona-reisen.de
Diese Reisebedingungen wurden individuell für das Unternehmen SENTONA Reisen e.K. erstellt und sind urheberrechtlich geschützt. Jegliche Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung durch Dritte – auch auszugsweise – bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung.
Stand: 05.06.2026
© SENTONA Reisen e.K. | Geschäftsinhaber Timo Keller | Alle Rechte vorbehalten.
